Vereinssatzung
Grundlagen und Ordnung des TuS Lendringsen 1894 e.V. – Turnabteilung
Der Verein führt den Namen Turn- und Sportverein Lendringsen 1894 e.V. Er hat seinen Sitz in Menden-Lendringsen und ist beim Amtsgericht Arnsberg im Vereinsregister unter der Nummer 40 275 eingetragen.
Der Verein verfolgt folgende Zwecke:
- die körperliche und geistige Ertüchtigung seiner Mitglieder durch planmäßige Ausübung des Sports aller Art
- die Pflege der Geselligkeit und Kameradschaft zur Förderung des Gemeinschaftsgefühls
Der Förderung des Breitensports sowie der Jugendarbeit kommt dabei besondere Bedeutung zu. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden. Gewinnstreben ist mit seinen Zielen nicht vereinbar; Einnahmen und Überschüsse dürfen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitgliedschaft steht jeder natürlichen Person offen. Sie wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber einer Abteilung sowie durch die Aufnahme seitens der Abteilungsleitung.
Es werden folgende Mitgliedschaftsarten unterschieden:
- Aktives Mitglied: aktiv sporttreibend, stimmberechtigt ab voller Geschäftsfähigkeit
- Jugendliches Mitglied: unter 18 Jahren; die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich
- Passives Mitglied: förderndes Mitglied ohne aktive Sportteilnahme
- Ehrenmitglied: ernannt auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Tod oder Ausschluss. Der freiwillige Austritt ist der Abteilungsleitung mitzuteilen; er wird wirksam zum Ende des Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen.
Ein Ausschluss ist zulässig bei grobem Verstoß gegen den Vereinszweck, bei unehrenhaftem oder vereinsschädigendem Verhalten sowie bei einem Beitragsrückstand von mindestens vier Monatsbeiträgen. Die Entscheidung trifft die Abteilungsleitung; gegen den Beschluss ist die Hauptversammlung der Abteilung anrufbar.
Über die Höhe der Aufnahmegebühr und den Monatsbeitrag beschließt jede Abteilung in ihrer Hauptversammlung. Der Beitrag darf den seitens des Landessportbundes NRW für Übungsleiterzuschüsse geforderten Mindestbeitrag nicht unterschreiten.
Die Einziehung der Beiträge erfolgt grundsätzlich im Bankeinzugsverfahren. Kosten, die durch Nichteinlösung oder Verweigerung entstehen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt; darüber hinaus ist eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € zulässig.
Die jeweils gültigen Beitragssätze sind auf der Beitragsseite einsehbar.
Die Vereinsorgane sind:
- die Mitgliederversammlung als oberstes Organ
- der Beirat
- der Vorstand
- der Vereinsjugendausschuss
Mitgliederversammlung: Sie tagt mindestens einmal jährlich, in der Regel innerhalb der ersten vier Monate des Geschäftsjahres. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens 21 Tagen (Tageszeitung und Vereinsschaukasten). Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Vorstand: Er besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Jugendwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist zulässig.
Beirat: Er setzt sich aus dem Vorstand und den Abteilungsleitungen aller Abteilungen zusammen und entscheidet über die Zuweisung von Mitteln an die Abteilungen.
Den aktuellen Vorstand finden Sie auf der Vorstandsseite.
Der Turn- und Sportverein Lendringsen 1894 e.V. gliedert sich in folgende Abteilungen:
- Badminton
- Judo
- Leichtathletik
- Ski
- Turnen
Jede Abteilung ist in der Ausübung des Sports eigenverantwortlich. Gründung und Auflösung einer Abteilung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung.
Die Abteilungsleitung besteht mindestens aus dem/der 1. und 2. Abteilungsleiter/in, dem/der Kassenwart/in, dem/der Schriftwart/in sowie dem/der Sportwart/in. Bei mehr als 20 jugendlichen Mitgliedern ist zusätzlich ein Jugendwart zu wählen. Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Vereins.
Geschäftsjahr (§ 41): Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Kassenprüfung (§ 42): Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die vor jeder ordentlichen Mitgliederversammlung die Kassen des Vereins prüfen und darüber Bericht erstatten. Jede Abteilung muss jährlich eine Kassenprüfung durchführen; der Bericht ist sieben Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand vorzulegen.
Archivierung (§ 43): Beschlüsse sind zu dokumentieren; für jede Sitzung muss ein genehmigtes Protokoll vorhanden sein. Belege und Protokolle sind gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (derzeit zehn Jahre) aufzubewahren.
Datenschutz (§§ 44–47): Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Jedes Mitglied hat insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zu anderen als den vereinssatzungsmäßigen Zwecken ist untersagt. Der Vorstand kann einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Vereins.
Haftung (§ 48): Eine Haftung des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern für Schäden infolge von Unfall oder Diebstahl bei sportlichen Veranstaltungen ist ausgeschlossen.
Satzungsänderungen (§ 49): Änderungen dieser Satzung können nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Auflösung des Vereins (§ 50): Die Auflösung kann ausschließlich in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Im Falle der Auflösung fällt das gesamte Vereinsvermögen an die Stadt Menden mit der Auflage, es ausschließlich für gemeinnützige sportliche Zwecke zu verwenden.